Kategorie: Medienmitteilungen

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Keine «Schlupflöcher» dulden: Verhüllungsverbot ist konsequent durchzusetzen!
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Keine «Schlupflöcher» dulden: Verhüllungsverbot ist konsequent durchzusetzen!

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft – als Konsequenz der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Damit gilt schweizweit ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Wie diverse Medien berichten, nutzen nun im Tourismus-Hotspot Interlaken offenbar Touristinnen aus dem Nahen Osten zunehmend Hygienemasken, um das Gesetz und die Verfassung zu umgehen. Das Egerkinger Komitee als Initiantin des Verhüllungsverbots plädiert mit Nachdruck dafür, den Volkswillen umzusetzen und eine Umgehung des Verhüllungsverbots nicht zu dulden.

Aktionsprogramm: «Sicherheitsrisiko Polit-Islam: Einhalt gebieten!»
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Aktionsprogramm: «Sicherheitsrisiko Polit-Islam: Einhalt gebieten!»

Magdeburg, Aschaffenburg, München, Villach. Seit einigen Wochen wird Westeuropa erschüttert von einer Welle islamistisch motivierter Anschläge – mit Todesopfern, selbst von Kindern: meist waren muslimische Asylmigranten mit dschihadistischem Bezug die Täter. Auf der «Asylschiene» sind offensichtlich Zehntausende, vielleicht gar Hunderttausende – von der Polizei als «Gefährder» eingestuft – nach Westeuropa ein-gesickert. Nichts anderes als «zirkulierende Zeitbomben». Derweil nutzen Hassprediger und andere Islamisten Soziale Medien wie TikTok, um junge Menschen für den «Heili-gen Krieg» zu rekrutieren, Hass und Gewalt verbreitend. Da braut sich höchst Gefährli-ches zusammen. Politik und Sicherheitsbehörden müssen sofort handeln. Sonst wird auch die Schweiz Ziel gewalttätiger Anschläge.

IS bedroht Fasnacht und Karneval: Ein Armutszeugnis für Europa!
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IS bedroht Fasnacht und Karneval: Ein Armutszeugnis für Europa!

Der Islamische Staat (IS) hat im Internet zu terroristischen Anschlägen auf den Kölner Karneval aufgerufen. «Wähle dein nächstes Angriffsziel», ermutigt der IS und nennt als Vorschlag beispielsweise die «Weiberfastnacht» oder die «Karnevals-Party» in Köln. Als Folge dieser Drohungen wurden inzwischen zwei Veranstaltungen abgesagt, darunter ein traditioneller «Faschingszug» für Kinder am Rosenmontag.

Verhüllungsverbot ab 2025 in Kraft
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Verhüllungsverbot ab 2025 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Das Egerkinger Komitee zeigt sich mit der Umsetzung im Grossen und Ganzen zufrieden. Volk...