2,5 Jahre nach Volksentscheid: Parlament beschliesst Umsetzung des Verhüllungsverbots

2,5 Jahre nach Volksentscheid: Parlament beschliesst Umsetzung des Verhüllungsverbots

Am 29. September 2023 haben National- und Ständerat in der Schlussabstimmung dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Damit wird die eidg. Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» auf Gesetzesebene umgesetzt. Das Parlament hat sich damit klar für eine Lösung auf nationaler Ebene und gegen 26 kantonale Einzelregelungen ausgesprochen. Das Egerkinger Komitee begrüsst, dass der Volksentscheid nun endlich umgesetzt werden kann.

Umsetzung des Verhüllungsverbots: Darum geht es

  • Religiös motivierte Verhüllung (Burka, Niqab) im öffentlichen Raum ist verboten. Betroffen sind Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen. Zuwiderhandlungen werden mit maximal Fr. 1’000.- gebüsst.
  • Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts in Sakralstätten, an der Fasnacht (einheimisches Brauchtum), zum Schutz vor klimatischen Bedingungen oder zum Gesundheitsschutz. Ebenso gelten Ausnahmen für künstlerische und unterhaltende Darbietungen und für Werbezwecke (z.B. Maskottchen).
  • Entgegen dem Willen des Egerkinger Komitees können Behörden Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit oder zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit notwendig sein sollen.

Der Ständerat stimmte dem Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 mit 35 Ja- zu 4-Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 163 Ja- zu 31-Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Die Gesetzesvorlage über ein Gesichtsverhüllungsverbot im Wortlaut: fedlex.admin.ch

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