Verhüllungsverbot: Bund lässt zweijährige Umsetzungsfrist verstreichen

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Verhüllungsverbot: Bund lässt zweijährige Umsetzungsfrist verstreichen

Am 7. März 2021 haben Volk und Stände die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen. Gemäss Initiativtext ist die Ausführungsgesetzgebung innert zwei Jahren zu erarbeiten – bis am 7. März 2023 muss die Initiative, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum vorschreibt, auf Gesetzesebene umgesetzt sein. Nun ist klar: Bundesrat und Verwaltung werden diese Frist nicht einhalten können und verstossen somit gegen den Verfassungsauftrag. Für das Egerkinger Komitee hat sich der Bundesrat die Misere selber zuzuschreiben. Zu lange hat das Justizdepartement von Bundesrätin Keller-Sutter die Umsetzung verzögert. Nun hat der Bundesrat endlich vorwärts zu machen und dem Volkswillen Rechnung zu tragen.

In seiner Antwort auf eine Anfrage von Nationalrat Walter Wobmann informierte der Bundesrat in der Fragestunde des Nationalrats am 26. September, dass die «Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts durch den Bundesrat im 4. Quartal 2022 vorgesehen» sei. Die zweijährige Umsetzungsfrist lässt sich also nicht mehr einhalten, steht doch die parlamentarische Beratung zu dieser Umsetzungsbotschaft noch bevor. Wie nonchalant sich der Bundesrat über einen Verfassungsauftrag hinwegsetzt und es nicht einmal für nötig befunden hat, das Initiativkomitee und das Parlament über die selbst verschuldete Verzögerung zu informieren, darf nicht widerstandslos hingenommen werden.

Das Egerkinger Komitee als Initiantin des zu Verfassungsrang erhobenen Verhüllungsverbots kämpft für eine schnelle, wortgetreue Umsetzung des Initiativtexts. Eine weitere «Verschlampung» dieses Umsetzungsprozesses wäre ein Hohn allen Menschen gegenüber, welche sich in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 für ein Ja zum Verhüllungsverbot ausgesprochen haben.