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Weinfelder Volks-Nein zu muslimischen Gräberfeldern: Wichtiges Signal für Trennung von Religion und Staat
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Weinfelder Volks-Nein zu muslimischen Gräberfeldern: Wichtiges Signal für Trennung von Religion und Staat

Die Stimmbevölkerung von Weinfelden TG hat in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 ein neues Friedhofreglement verworfen. Dies mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,6 %. Das Reglement hätte die Errichtung muslimischer Gräberfelder auf dem öffentlichen Friedhof erlaubt. Das Egerkinger Komitee freut sich über diesen weisen und vorausschauenden Volksentscheid der Weinfelderinnen und Weinfelder. Er ist ein wichtiges Signal für die Trennung von Religion und Staat – und eine Absage an Sonderregeln für eine einzelne Religionsgemeinschaft.

Muslimische Gräberfelder: Argumente des Egerkinger Komitees sind korrekt
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Muslimische Gräberfelder: Argumente des Egerkinger Komitees sind korrekt

Das Egerkinger Komitee informierte die Einwohner der Stadt Weinfelden mit einem Flyer über die anstehende Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 zur Errichtung muslimischer Gräberfelder. Ein Bericht der Thurgauer Zeitung vom 26. April und eine Publikation der Stadt Weinfelden vom 29. April suggerieren nun (ohne es klar so auszusprechen), dass das Egerkinger Komitee in seinem Abstimmungs-Flyer «verunsichernde» Falschinformationen verbreite. Diese Behauptungen stellen wir richtig.

NEIN zum neuen Friedhofreglement in Weinfelden (Volksabstimmung vom 18. Mai 2025)
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NEIN zum neuen Friedhofreglement in Weinfelden (Volksabstimmung vom 18. Mai 2025)

Das Egerkinger Komitee stellt sich gegen das neue Friedhofreglement der Stadt Weinfelden, das die Errichtung muslimischer Gräberfelder auf dem öffentlichen Friedhof vorsieht. Mit einem Abstimmungsflyer, der zwischen dem 25. und 28. April 2025 in alle Haushaltungen der Stadt Weinfelden verschickt wurde, informiert das Egerkinger Komitee die Bevölkerung über die Rechtslage und legt seine Argumente für ein Nein zu dieser Vorlage dar.

Keine «Schlupflöcher» dulden: Verhüllungsverbot ist konsequent durchzusetzen!
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Keine «Schlupflöcher» dulden: Verhüllungsverbot ist konsequent durchzusetzen!

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft – als Konsequenz der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Damit gilt schweizweit ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Wie diverse Medien berichten, nutzen nun im Tourismus-Hotspot Interlaken offenbar Touristinnen aus dem Nahen Osten zunehmend Hygienemasken, um das Gesetz und die Verfassung zu umgehen. Das Egerkinger Komitee als Initiantin des Verhüllungsverbots plädiert mit Nachdruck dafür, den Volkswillen umzusetzen und eine Umgehung des Verhüllungsverbots nicht zu dulden.