Medienmitteilung zur Plakataktion «Die FDP schützt radikale Islamisten»
A. Politische Ausgangslage
Im Jahr 2017 wurde im Nationalrat eine Motion 17.3681 eingereicht, die gesetzgeberische Massnahmen gegen radikale Islamisten verlangte. Im Nationalrat wurde die Motion am 10. September 2019 mit dem Stichentscheid der Ratspräsidentin äusserst knapp abgelehnt (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=46957).
Die Motion wurde im Nationalrat von den freisinnigen Nationalräten Gössi, Markwalder, Walti und Wasserfallen abgelehnt: https://www.parlament.ch/poly/Abstimmung/50/out/vote_50_19246.pdf.
Mit der Motion verlangt wurde eine Palette von gesetzgeberischen Massnahmen gegen den radikalen Islam. Mit ihrer Ablehnung der Motion haben die Freisinnigen erreicht, dass keine Gesetzesvorlage gegen radikale Islamisten in der Schweiz vom Bundesrat ausgearbeitet werden muss. Der Plakatdienst «ClearChannel» wurde deshalb beauftragt, das Plakat «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!» vom 30. September 2019 bis zum 7. Oktober 2019 an diversen Plakatstellen in der Schweiz auszuhängen. Der Plakatdienst hat das auftragsgemäss gemacht. Ziel der befristeten Aktion war es die Bevölkerung auf das Abstimmungsverhalten der Freisinnigen im Ratssaal zu informieren, weil dieses Abstimmungsverhalten von der Wahlpropaganda massiv abweicht.
Für die Freisinnigen genügt es nicht mehr, die politische Auseinandersetzung im Ratssaal auszutragen. Vielmehr wird nun der Wahlkampf auch in den Gerichtssaal getragen. Das stellt eine bedenkliche Entwicklung dar, wenn Gerichte für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden.
B. Rechtliche Einordnung
Die FDP begründet ihre Eingabe mit der Vermutung, dass nach der Plakataktion vom 30.9. – 7.10.2019 weitere Aktionen folgen (Rechtsbegehren 1). Das stellt eine tatsachenwidrige Vermutung dar. Dem Rechtsbegehren 1 fehlt es deshalb am Rechtsschutzinteresse, das eine Prozessvoraussetzung darstellt. Auf das Gesuch ist deshalb nicht einzutreten.
Die FDP behauptet, durch den Plakataushang seien die Persönlichkeitsrechte verletzt worden, deshalb sei die Entfernung der Plakate zu befehlen (Rechtsbegehren 2). Die FDP klagt insbesondere nicht auf die Feststellung der Widerrechtlichkeit des Plakatinhalts. Es ist jedem Kläger überlassen, wie er seine Klage formuliert. Hier lautet die Klage auf «Entfernung». Die Plakataktion endete am 7. Oktober 2019 und die Plakatfirma hat an jenem Tag begonnen, die Plakate mit neuen Reklamen zu überkleben. Die gerichtliche Verfügung ist am 7. Oktober 2019 eingegangen, also später als mit dem Überkleben bereits begonnen worden ist. Damit entfällt auch hier ein Rechtsschutzinteresse und auch auf dieses Begehren ist nicht einzutreten.
Weil die FDP nicht auf Feststellung der Widerrechtlichkeit geklagt hatte, gibt es nichts, was vom Gericht beurteilt werden könnte.
C. Formale Mängel
Laut Statuten der FDP braucht es zur Klageeinleitung einen Vorstandsbeschluss. Ein solcher wurde dem Gericht nicht eingereicht.
Petra Gössi klagt persönlich. In persönlichen Angelegenheiten ist das Vereinsmitglied vom Stimmrecht und vom Vertretungsrecht ausgeschlossen. Sie darf folglich das Begehren für die FDP nicht unterzeichnen. Samuel Lanz hat bloss Kollektivunterschrift zu zweien. Mangels hinreichender Unterzeichnung ist die Klage der FDP formungenügend.
In jedem Turnverein und in jedem Musikverein hätten Turner und Musiker realisiert, dass Petra Gössi in persönlichen Angelegenheiten nicht zweimal unterschreiben darf. Das solche Selbstverständlichkeiten den vier Nationalräten Gössi, Walti, Wasserfallen und Markwalder nicht auffallen, zeigt die fehlende Bodenhaftung der FDP.
D. Radikale Islamisten
Im Bund war am letzten Wochenende zu lesen, dass der Imam von Kriens dazu aufgerufen hat, Frauen körperlich zu züchtigen (https://www.derbund.ch/news/standard/meidet-sie-im-ehebett-und-schlagt-sie/story/11192928). Auch dieses Beispiel belegt, dass es gesetzliche Massnahmen braucht. Nur, die FDP ist dagegen.
In ihrer Eingabe befürchtet die FDP wegen dem Plakat Stimmen in den Wahlen und Sitze im Nationalrat zu verlieren. Das Plakat ist vom 30.9. – 7.10.2019 ausgehangen, nicht schon 1991. 1991 hatte die FDP eine Wählerstärke von 21%, 2015 noch eine von 16,4%. Die Schwindsucht der FDP in den letzten zwanzig Jahren hat nichts mit dem Plakat zu tun, sondern mit einer Politik, die von den Wählern je länger je weniger unterstützt wird.
Für das Egerkinger Komitee
Nationalrat Walter Wobmann, Präsident