SVP-Grossrat Joël Thüring will in einer Interpellation vom 8. September 2025 wissen, wie das Verhüllungsverbot in Basel-Stadt umgesetzt wird und welche Verstösse bereits festgestellt und geahndet wurden.
08 September 20258. September 2025
Das #Verhüllungsverbot muss konsequent durchgesetzt werden - hierzu habe ich eine dringliche Motion im Berner Kantonsparlament eingereicht! @EgerkingerK
Auch einen Monat, nachdem das Egerkinger Komitee Auszüge aus seiner Meldestelle veröffentlicht hat, reissen die Meldungen, wonach das Verhüllungsverbot umgangen wird, nicht ab. Wir fordern deshalb erneut die Behörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden dazu auf, Verstösse gegen das seit dem ...1. Januar 2025 landesweit gültige Verhüllungsverbot zu ahnden und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um Missbräuche zu verhindern und insbesondere Touristinnen proaktiv über die Gesetzeslage aufzuklären.
Noch immer erreichen uns Meldungen aus allen Landesteilen 🇨🇭 (vorwiegend aber aus touristischen «Hotspots»), dass das Verhüllungsverbot durch das Tragen eines Kopftuchs in Verbindung mit einer Hygienemaske umgangen wird. Das Egerkinger Komitee nimmt nicht hin, dass einige Behördenvertreter diese Situation offenbar tolerieren, herunterspielen und vor diesem Missbrauch kapitulieren. Wir werden deswegen sowohl auf eidgenössischer Ebene wie auch in diversen Kantonsparlamenten Vorstösse koordinieren, um nötigenfalls gesetzliche Anpassungen zu erreichen, welche eine Hintertreibung des Verhüllungsverbots künftig verhindern. Im Kantonsrat Zürich wurde eine entsprechende Anfrage bereits am 7. Juli 2025 eingereicht, im Grossen Rat des Kantons Bern befindet sich die Eingabe einer Motion in Vorbereitung.
Jetzt müssen insbesondere auch Massnahmen ergriffen werden, um die Wohnbevölkerung und Touristen über die gesetzliche Lage zu informieren. Deshalb ist an geeigneten Stellen wie beispielsweise öffentlichen Gebäuden (Gemeinde- und Kantonsgebäude, sowie Bundeseinrichtungen) sowie an Bahnhöfen mit Publikumsverkehr mittels Schildern, Klebern oder ähnlichen visuellen Hinweisen auf das geltende Verhüllungsverbot aufmerksam zu machen. Ebenso sind Gemeindebehörden auf den korrekten Umgang mit Verstössen gegen das nationale Verhüllungsverbot zu sensibilisieren.
Es darf keine Ausreden mehr geben. Das Verhüllungsverbot ist konsequent umzusetzen.
👉 Mehr dazu: www.egerkingerkomitee.ch/aktuell
Auch einen Monat, nachdem das Egerkinger Komitee Auszüge aus seiner Meldestelle veröffentlicht hat, reissen die Meldungen, wonach das Verhüllungsverbot umgangen wird, nicht ab. Wir fordern deshalb erneut die Behörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden dazu auf, Verstösse gegen das seit dem ...1. Januar 2025 landesweit gültige Verhüllungsverbot zu ahnden und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um Missbräuche zu verhindern und insbesondere Touristinnen proaktiv über die Gesetzeslage aufzuklären.
Noch immer erreichen uns Meldungen aus allen Landesteilen 🇨🇭 (vorwiegend aber aus touristischen «Hotspots»), dass das Verhüllungsverbot durch das Tragen eines Kopftuchs in Verbindung mit einer Hygienemaske umgangen wird. Das Egerkinger Komitee nimmt nicht hin, dass einige Behördenvertreter diese Situation offenbar tolerieren, herunterspielen und vor diesem Missbrauch kapitulieren. Wir werden deswegen sowohl auf eidgenössischer Ebene wie auch in diversen Kantonsparlamenten Vorstösse koordinieren, um nötigenfalls gesetzliche Anpassungen zu erreichen, welche eine Hintertreibung des Verhüllungsverbots künftig verhindern. Im Kantonsrat Zürich wurde eine entsprechende Anfrage bereits am 7. Juli 2025 eingereicht, im Grossen Rat des Kantons Bern befindet sich die Eingabe einer Motion in Vorbereitung.
Jetzt müssen insbesondere auch Massnahmen ergriffen werden, um die Wohnbevölkerung und Touristen über die gesetzliche Lage zu informieren. Deshalb ist an geeigneten Stellen wie beispielsweise öffentlichen Gebäuden (Gemeinde- und Kantonsgebäude, sowie Bundeseinrichtungen) sowie an Bahnhöfen mit Publikumsverkehr mittels Schildern, Klebern oder ähnlichen visuellen Hinweisen auf das geltende Verhüllungsverbot aufmerksam zu machen. Ebenso sind Gemeindebehörden auf den korrekten Umgang mit Verstössen gegen das nationale Verhüllungsverbot zu sensibilisieren.
Es darf keine Ausreden mehr geben. Das Verhüllungsverbot ist konsequent umzusetzen.
👉 Mehr dazu: www.egerkingerkomitee.ch/aktuell
Aus dem neusten Editorial der SVP Schweiz: @knutti_thomas
Eine Lehrerin hat eine gewisse Vorbildfunktion für die Kinder und daher hat sie ohne Kopftuch zu unterrichten. Wenn wir jetzt nicht den Hebel ansetzen, wird es bald zu willkürlichen, religiösen Unterrichtsgepflogenheiten an ...unseren Schweizer Schulen kommen. Wer sich nicht anpassen will, soll auch nicht unterrichten dürfen an unseren Schulen. Sogar der schweizerische Lehrerverband wünscht sich eine Bundesregelung und steht der Entwicklung skeptisch gegenüber. Wir bitten Sie daher, unsere Petition zu unterschreiben, um in der Schweiz den muslimischen Kopftüchern an Schulen den Riegel zu schieben.
Jetzt Petition unterschreiben: www.egerkingerkomitee.ch/petition
Aus dem neusten Editorial der SVP Schweiz: @knutti_thomas
Eine Lehrerin hat eine gewisse Vorbildfunktion für die Kinder und daher hat sie ohne Kopftuch zu unterrichten. Wenn wir jetzt nicht den Hebel ansetzen, wird es bald zu willkürlichen, religiösen Unterrichtsgepflogenheiten an ...unseren Schweizer Schulen kommen. Wer sich nicht anpassen will, soll auch nicht unterrichten dürfen an unseren Schulen. Sogar der schweizerische Lehrerverband wünscht sich eine Bundesregelung und steht der Entwicklung skeptisch gegenüber. Wir bitten Sie daher, unsere Petition zu unterschreiben, um in der Schweiz den muslimischen Kopftüchern an Schulen den Riegel zu schieben.
Jetzt Petition unterschreiben: www.egerkingerkomitee.ch/petition
Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich umgesetzt? Die SVP-Kantonsräte Christoph Marty und Anita Borer haben am 7. Juli 2025 eine parlamentarische Anfrage eingereicht:
Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft. ...Verschiedene Medien berichten über Versuche, das Gesetz und die Bundesverfassung zu umgehen.
Eine Antwort des Bundesrates vom 10. Juni 2025 hält fest: Für die Umsetzung des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sind die Kantone zuständig. Das Gesetz sieht unter anderem Ausnahmen vom Verbot zum Schutz und zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit von Dritten vor. Darunter fällt auch das Tragen von Hygienemasken.
1. Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich durchgesetzt?
2. Wie viele Verstösse gegen das Verhüllungsverbot wurden in den letzten Jahren verzeichnet?
3. Welche Bereiche betreffen diese Verstösse?
Mehr Infos: www.egerkingerkomitee.ch/aktuell
Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich umgesetzt? Die SVP-Kantonsräte Christoph Marty und Anita Borer haben am 7. Juli 2025 eine parlamentarische Anfrage eingereicht:
Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft. ...Verschiedene Medien berichten über Versuche, das Gesetz und die Bundesverfassung zu umgehen.
Eine Antwort des Bundesrates vom 10. Juni 2025 hält fest: Für die Umsetzung des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sind die Kantone zuständig. Das Gesetz sieht unter anderem Ausnahmen vom Verbot zum Schutz und zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit von Dritten vor. Darunter fällt auch das Tragen von Hygienemasken.
1. Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich durchgesetzt?
2. Wie viele Verstösse gegen das Verhüllungsverbot wurden in den letzten Jahren verzeichnet?
3. Welche Bereiche betreffen diese Verstösse?
Mehr Infos: www.egerkingerkomitee.ch/aktuell
Frauenbeschneidung ist verboten – Punkt. Unsere Behörden haben dieses Gesetz durchzusetzen.