Radikal-Islamismus & Integrationsverweigerer: Walter Wobmann aktiv im Parlament
Walter Wobmann hat in der Juni-Session des Parlaments unter anderem zwei Vorstösse (eine Frage in der Fragestunde sowie eine Motion) zu den Themen Islamismus und Integrationsverweigerung eingereicht.
Tessin: Verhüllungsverbot seit 1. Juli 2016 in Kraft
Seit dem 1. Juli 2016 ist das für den öffentlichen Raum geltende Verhüllungsverbot im Kanton Tessin in Kraft. Norman Gobbi, Tessiner Justiz- und Sicherheitsdirektor, sagt dazu: «Die Verschleierung gehört nicht zu unserer Kultur. Das Gesetz schützt unsere Werte, die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Ausserdem ist das Gesicht ein wichtiges Erkennungsmerkmal.» Für Touristinnen gibt es dabei keine Ausnahmen – genauso wie es auch der Initiativtext der eidgenössischen Volksinitiative vorsieht.
Ganzes Interview lesen:
Islamisten protestieren gegen Tessiner Verhüllungsverbot – Giorgio Ghiringhelli sammelt Unterschriften
Die Islamistin Nora Illi vom Islamischen Zentralrat (IZRS) protestierte am 1. Juli 2016 zusammen mit einem franko-algerischen Millionär in Locarno medienwirksam gegen das demokratisch beschlossene Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, indem sie vollverschleiert eine Busse provozieren wollte. Während diese Antidemokraten ein grosses Tamtam zu veranstalten versuchten, sammelte Giorgio Ghiringhelli, der Vater der Tessiner Initiative, gleichzeitig an einem Stand auf der Piazza Grande Unterschriften für die gesamtschweizerische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot».
Wer hat wohl bei der Bevölkerung mehr Sympathien gewonnen? Nora Illis provokantes, effekthascherisches Auftreten war jedenfalls eine willkommene Unterstützung für die erfolgreiche Unterschriftensammlung vor Ort. Ein Kompliment gebührt auch der Tessiner Polizei, die Nora Illi prompt zur Rechenschaft zog und somit das am 1. Juli 2016 in Kraft getretene Verhüllungsverbot konsequent durchsetzte.
Aktiv für ein nationales Verhüllungsverbot: Giorgio Ghiringhelli, Vater der Tessiner Volksinitiative, beim Unterschriftensammeln in Locarno.
Zum Medienbericht:
Lancierungsaktion: Keine Strafe für Jungpolitiker
Anlässlich eines 15-minütigen Medientermins zur Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» zog sich der JSVP-Politiker Nils Fiechter eine Niqab über. Während der Kurz-Aktion zog er das Kleidungsstück aus, worauf darunter eine selbst gemachte Sprengstoffattrappe zum Vorschein kam. Mit dieser symbolischen Aktion wollte er auf das Sicherheitsproblem, welches ganzkörper-verhüllte Personen im öffentlichen Raum auslösen können, aufmerksam machen.
Gegen Nils Fiechter wurde daraufhin der Vorwurf erhoben, er habe gegen das kantonale Vermummungsverbot sowie gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen – es gab Strafanzeigen. Wie ihm die Berner Staatsanwaltschaft Anfang Juli 2016 bescheidet, wird gegen Fiechter nun aber kein Strafverfahren eröffnet. Schliesslich habe er die Niqab im Rahmen des Medientermins ausgezogen und sich von Fotografen ablichten lassen. Somit sei seine Identität klar erwiesen. Bezüglich des Tatbestands der Rassendiskriminierung sieht es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass Fiechter auf islamistische Terroristen anspielte. Da er einen Einzeltäter darstellte, könne daraus nicht abgeleitet werden, dass er damit alle Muslime als Attentäter verunglimpfe.
Fiechter sieht sich durch die Entscheide der Staatsanwaltschaft bestätigt. «Für mich ist dies eine grosse Genugtuung», sagt er. Er freue sich, dass dieser «juristische Nebenschauplatz beendet ist» und er sich wieder vermehrt der politischen Auseinandersetzung widmen könne – «speziell natürlich für die Unterschriftensammlung».
Zum Bericht auf TeleBärn vom 7. Juli 2016:
Terror und Überfälle – getarnt mit der Burka
Spätestens seit der IS-Terrorismus weltweit – auch in Europa – wütet, wissen wir: Für Terroristen gibt es keine Grenzen. Das Egerkinger Komitee betont daher deutlich, dass niemandem in der Schweiz zugemutet werden darf, irgendwo Personen in Ganzkörper-Verhüllung begegnen zu müssen, von denen nicht festgestellt werden kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.
Fortfolgend eine unvollständige Liste mit Beispielen, wie die Ganzkörper-Verhüllung von Terroristen und Kriminellen real für Anschläge und Überfälle missbraucht wird.
Nach Selbstmordanschlag: Tschad verbietet Burka
Nach einem blutigen Anschlag durch zwei Selbstmordattentäter in Tschads Hauptstadt N’Djamena hat das Land 2015 das Tragen der Burka verboten.
>> Zum Medienbericht
Afghanistan: Taliban-Kämpfer mit Burka getarnt
Sicherheitskräfte zeigen 2014 den Medien im Hauptquartier der afghanischen Armee einen mit einer Burka verkleideten Bewohner, den sie als Taliban-Kämpfer einschätzen. Drei Taliban-Kämpfer wurden während einer Operation im Besitz von Heroin verhaftet.
>> Zum Medienbericht (auf Englisch)
Pakistan: Frau in Burka verübt Terroranschlag – viele Tote
Eine Frau im Ganzkörperschleier hat in Pakistan 2010 ein Blutbad angerichtet. Die Attentäterin warf Handgranaten in eine Menge, 42 Menschen starben.
>> Zum Medienbericht
Überfall mit Burka bei Paris
Während in Frankreich die Debatte über ein gesetzliches Burka-Verbot noch in vollem Gang ist, haben 2010 zwei in derartige Ganzkörperschleier gehüllte Männer eine Post bei Paris ausgeraubt.
>> Zum Medienbericht
Überfall auf Hotel in Deutschland: Täter trug Burka
Ein Horror-Überfall auf ein Hotel in Niederbachem DE: Das Hotel wurde im Jahr 2011 bereits zum dritten Mal überfallen – diesmal von einem Räuber, der sich mit einer Burka maskierte hatte.
>> Zum Medienbericht