Verhüllungsverbot: Keine Verwässerung des Volkswillens!

Home / Artikel / Verhüllungsverbot: Keine Verwässerung des Volkswillens!
Verhüllungsverbot: Keine Verwässerung des Volkswillens!

von Nationalrat Walter Wobmann, Präsident Egerkinger Komitee, Gretzenbach SO

Am 7. März 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees angenommen. Nun hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) endlich seine Botschaft präsentiert, wie das Verhüllungsverbot auf Gesetzesebene umgesetzt werden soll.

Gemäss Initiativtext wäre die Ausführungsgesetzgebung innert zwei Jahren zu erarbeiten gewesen. Das heisst, auf Gesetzesebene hätte die Initiative bis am 7. März 2023 umgesetzt werden müssen. Diese Frist kann der Bundesrat nicht einhalten – was er sich selber zuzuschreiben hat. Zu lange hat das Justizdepartement von Bundesrätin Keller-Sutter die Umsetzung verzögert: Erst wollte man die Umsetzung den Kantonen zuschieben, danach schickte man einen völlig untauglichen Vorschlag in die Vernehmlassung. Einmal mehr foutierte sich Bundesbern um eine rechtzeitige Umsetzung des Volkswillens – tragisch!

Dass das EJPD zur Umsetzung des Verhüllungsverbots im öffentlichen Raum nun ein eigenes «Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts» schaffen will, ist grundsätzlich zu begrüssen. Auch dass Verstösse mit einer Busse von höchstens 1’000 Franken im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, tragen wir mit. Es war immer die Absicht von uns Initianten, dass die Polizei Verstösse schnell und unbürokratisch sanktionieren kann. Dass für «künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken» eine Ausnahmeregelung ins Gesetz geschrieben wird, entspricht ebenfalls dem Willen von uns Initianten. Dass dieser Vorschlag in der Umsetzungsbotschaft enthalten ist, straft zudem die im Abstimmungskampf von Ständerat Caroni und Co. geäusserten Behauptungen Lügen, wonach die Initiative angeblich Maskottchen verbieten würde.

Klar nicht akzeptabel ist hingegen die vorgesehene Ausnahme an Demonstrationen. Es kann nicht sein, dass man an bewilligten Kundgebungen das Gesicht verhüllen darf, um «Grundrechte für den eigenen Schutz» geltend zu machen. Es besteht die reale Gefahr, dass gerade politisch versierte Angehörige extremistischer Gruppen sich mittels ausgeklügelten Vorgehens auf diese Ausnahme berufen werden, um das Verhüllungsverbot an Demonstrationen zu umgehen. Dabei war von Anfang an ein zentraler argumentativer Bestandteil der Verhüllungsverbots-Initiative, dass kriminell motivierter Verhüllung im Rahmen von Demonstrationen mit einer landesweiten Regelung der Riegel geschoben wird.

Es ist der klar belegte Wille des Initiativkomitees und letztlich auch des Souveräns, dass im Rahmen der Umsetzung der Initiative keine Schlupflöcher geschaffen werden, die es Anhängern gewaltbereiter Kreise wie dem «Schwarzen Block» oder der «Antifa» ermöglichen, ein generelles Vermummungsverbot an politischen Demonstrationen zu hintertreiben. Die SVP-Fraktion wird im Parlament dafür kämpfen müssen, dass der Volkswille in diesem Bereich nicht verwässert wird.