Schlagwort: Verhüllungsverbot

Verhüllungsverbot ab 2025 in Kraft
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Verhüllungsverbot ab 2025 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Das Egerkinger Komitee zeigt sich mit der Umsetzung im Grossen und Ganzen zufrieden. Volk...

Petition «Keine Verwässerung des Volkswillens – Verhüllungsverbot umsetzen!»
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Petition «Keine Verwässerung des Volkswillens – Verhüllungsverbot umsetzen!»

Eine Hand voll Ständeräte will die Umsetzung des Volkswillens hintertreiben und weiter hinauszögern. Statt eines griffigen Gesetzes, welches das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum landesweit einheitlich durchsetzt, wollen sie Tür und Tor öffnen für 26 verschiedene Kantonslösungen. Jetzt Petition unterzeichnen!

Verhüllungsverbot: Bund lässt zweijährige Umsetzungsfrist verstreichen
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Verhüllungsverbot: Bund lässt zweijährige Umsetzungsfrist verstreichen

Am 7. März 2021 haben Volk und Stände die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen. Gemäss Initiativtext ist die Ausführungsgesetzgebung innert zwei Jahren zu erarbeiten – bis am 7. März 2023 muss die Initiative, die ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum vorschreibt, auf Gesetzesebene umgesetzt sein.

Mediendienst vom 4. Februar 2022
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Mediendienst vom 4. Februar 2022

Der Bundesrat will den neu festgelegten Art. 10a der Bundesverfassung mit einer Anpassung des Strafgesetzes umsetzen und hat seine Umsetzungsbotschaft im Herbst 2021 bei Kantonen, Parteien und Verbänden in die Vernehmlassung gegeben. Das Egerkinger Komitee hat sich mit einer am 27. Dezember 2021 veröffentlichen Stellungnahme an dieser Vernehmlassung beteiligt.