Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2015 entschieden, dass den Eltern eines muslimischen Mädchens in St. Margrethen SG nicht verboten werden darf, ihr Kind zum Kopftuch-Tragen während des Schulunterrichts anzuhalten.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2015 entschieden, dass den Eltern eines muslimischen Mädchens in St. Margrethen SG nicht verboten werden darf, ihr Kind zum Kopftuch-Tragen während des Schulunterrichts anzuhalten.