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Bundesrat lehnt Vorstoss für Kopftuchverbot für Angestellte der öffentlichen Hand ab
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Bundesrat lehnt Vorstoss für Kopftuchverbot für Angestellte der öffentlichen Hand ab

Am 4. März 2026 reichte Nationalrat Thomas Knutti als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees eine Motion ein. Diese beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, welche Angestellten der öffentlichen Hand in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit das Tragen einer auffälligen Kopfbedeckung (insbesondere ein Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt) untersagen. Am 20. Mai 2026 publizierte der Bundesrat nun seine Stellungnahme, mit der er die Ablehnung des Vorstosses begründet.