Vorstoss im Kantonsrat: Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich umgesetzt?

Vorstoss im Kantonsrat: Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich umgesetzt?

Die SVP-Kantonsräte Christoph Marty und Anita Borer haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht, mit der sie vom Regierungsrat diverse Fragen beantwortet haben wollten:

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft. Verschiedene Medien berichten über Versuche, das Gesetz und die Bundesverfassung zu umgehen.
Eine Antwort des Bundesrates vom 10. Juni 2025 hält fest: Für die Umsetzung des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sind die Kantone zuständig. Das Gesetz sieht unter anderem Ausnahmen vom Verbot zum Schutz und zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit von Dritten vor. Darunter fällt auch das Tragen von Hygienemasken.
  1. Wie wird das Verhüllungsverbot im Kanton Zürich durchgesetzt?
  2. Wie viele Verstösse gegen das Verhüllungsverbot wurden in den letzten Jahren verzeichnet?
  3. Welche Bereiche betreffen diese Verstösse?

Vorstoss im Wortlaut herunterladen

Antwort des Regierungsrats vom 27.08.2025 herunterladen (PDF)