Vorstoss eingereicht: Transparente Moscheefinanzierung schafft Vertrauen

Vorstoss eingereicht: Transparente Moscheefinanzierung schafft Vertrauen

Mehr Transparenz bei umstrittenen Bauprojekten: Ein Vorstoss von Therese Schläpfer, Nationalrätin und Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees, will den Bundesrat verpflichten, bei Moscheen und islamischen Zentren die vollständige Offenlegung der Finanzierung – auch aus dem Ausland – zur Bedingung für jede Bewilligung zu machen. Begründet wird dies mit dem wachsenden Einfluss ausländischer Staatsapparate wie des türkischen Diyanet oder der Golfstaaten, die keine andere Religionsgemeinschaft in vergleichbarem Mass mitfinanzieren. Was für Parteien, Stiftungen und Parlamentsmitglieder längst gelte, darf hier nicht länger ausgeklammert werden.

Der am 18. Juni 2026 eingereichte Vorstoss im Wortlaut:

Transparente Moscheefinanzierung schafft Vertrauen

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.

  • Bei Bau- und Umnutzungsprojekten von Moscheen und islamischen Zentren sind die Gesuchsteller und Trägereinrichtungen zu verpflichten, die Herkunft und die Verwendung der Finanzen vollständig offenzulegen; Dies betrifft sowohl die Finanzierung aus inländischen als auch aus ausländischen Quellen.
  • Die staatlichen Stellen, die über Gesuche zur Errichtung von Moscheen und islamischen Zentren entscheiden, müssen zwingend vor ihren Entscheiden über die Finanzierungsquellen vollständig informiert und dokumentiert sein.

Begründung:

Die Schweiz kennt Offenlegungspflichten in zahlreichen Bereichen: Parlamentsmitglieder müssen ihre Interessenbindungen deklarieren, Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, und seit der Revision des Politikfinanzierungsgesetzes müssen auch Parteien ihre wesentlichen Geldgeber offenlegen. Es ist demokratisch nicht kohärent, diesen Transparenzgrundsatz ausgerechnet dort auszuklammern, wo mit teils erheblichen Mitteln öffentlich sichtbare Infrastruktur entsteht. Was die Errichtung von Moscheen und islamischer Zentren betrifft, existieren weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Statistiken über die Herkunft der Mittel. Dieses Vakuum erzeugt Misstrauen gegenüber einer Finanzierungsstruktur, die für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist.

Eine verbindliche Offenlegungspflicht ist verhältnismässig und stärkt nicht zuletzt das Vertrauen in die Akteure von Bauprojekten mit muslimisch-religiöser Prägung. Eine Pflicht zur transparenten Finanzierung zielt ausschliesslich auf Finanzstrukturen, nicht auf Glaubensinhalte. Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulats 24.3473 bereits anerkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Eine klar formulierte gesetzliche Offenlegungspflicht ist der folgerichtige nächste Schritt.

Keine andere Gemeinschaft in der Schweiz wird so systematisch von ausländischen Staatsapparaten etwa dem türkischen Diyanet oder staatlichen Stiftungen der Golfstaaten finanziert und gesteuert. Es geht nicht nur um religiöse Spenden, sondern um geopolitische Einflussnahme fremder Staaten.

Zum Vorstoss auf www.parlament.ch