Volk und Stände haben am 7. März 2021 die vom Egerkinger Komitee lancierte Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen. Der neue Verfassungsartikel wird im Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) umgesetzt, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Wer ab 2025 an einem öffentlich zugänglichen Ort in der Schweiz unrechtmässig sein Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1’000 Franken bestraft. So informierte der Bundesrat am 6. November 2024.
Das Egerkinger Komitee pocht mit Nachdruck darauf, dass das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum gesamtschweizerisch konsequent – gemäss dem Volkswillen – umgesetzt wird. Wir werden ganz genau hinschauen und zählen darauf, dass alle Kantone das Gesetz ernst nehmen. Um das Recht von Anfang an durchzusetzen, richtet das Egerkinger Komitee eine Meldestelle für die Bevölkerung ein. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, von Ihnen festgestellte Verstösse gegen das Verhüllungsverbot zu dokumentieren (z.B. mit Fotos) und der Polizei zu melden.
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