Schlagwort: Thomas Knutti

Vorstoss eingereicht: Finanzierungsverbot von Moscheen und Islamzentren bei wichtigen Gründen
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Vorstoss eingereicht: Finanzierungsverbot von Moscheen und Islamzentren bei wichtigen Gründen

Nationalrat Thomas Knutti reichte als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees am 11. Juni 2026 eine Motion ein, die ein Finanzierungsverbot von Moscheen und Islamzentren bei triftigen Gründen fordert. Dieser Vorstoss ist ein wichtiges Instrument, um die Ausbreitung radikal-islamistischer Umtriebe in der Schweiz einzudämmen und entspricht einem Kernanliegen des Egerkinger Komitees. Wir zählen darauf, dass die Mehrheit von National- und Ständerat die Dringlichkeit des Anliegens anerkennt und dem Vorstoss zum Erfolg verhelfen wird.

Neuer Vorstoss eingereicht: Keine umstrittenen Islamzentren gegen den Willen der Standortgemeinde
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Neuer Vorstoss eingereicht: Keine umstrittenen Islamzentren gegen den Willen der Standortgemeinde

Nationalrat Thomas Knutti reichte als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees am 11. Juni 2026 eine Motion ein. Diese fordert vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Moscheen, islamische Gebetsräume und andere islamische Zentren die Zustimmung der betroffenen Standortgemeinde erfordern. Damit wird ein wichtiges Anliegen des Egerkinger Komitees ins Parlament getragen.

Bundesrat lehnt Vorstoss für Kopftuchverbot für Angestellte der öffentlichen Hand ab
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Bundesrat lehnt Vorstoss für Kopftuchverbot für Angestellte der öffentlichen Hand ab

Am 4. März 2026 reichte Nationalrat Thomas Knutti als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees eine Motion ein. Diese beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, welche Angestellten der öffentlichen Hand in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit das Tragen einer auffälligen Kopfbedeckung (insbesondere ein Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt) untersagen. Am 20. Mai 2026 publizierte der Bundesrat nun seine Stellungnahme, mit der er die Ablehnung des Vorstosses begründet.