Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am Dienstag, 22. September 2026 eine Motion überwiesen, die Angestellten der öffentlichen Hand das Tragen auffällig religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole während der Arbeit untersagt.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am Dienstag, 22. September 2026 eine Motion überwiesen, die Angestellten der öffentlichen Hand das Tragen auffällig religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole während der Arbeit untersagt.
Als erstes Kantonsparlament der Schweiz hat der Aargauer Grosse Rat ein Kopftuchverbot für Schülerinnen beschlossen. Mit 78 zu 54 Stimmen überwies er am 25. August 2026 eine überparteiliche Motion aus den Reihen von SVP, FDP, Mitte und EDU. Der Regierungsrat muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.