Erstmals hat in der Schweiz eine Volksabstimmung über die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes in einem öffentlichen Friedhof stattgefunden. Das Weinfelder Stimmvolk hat die Vorlage abgelehnt – aus gutem Grund.
2078 Weinfelder Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich eine «Ungeheuerlichkeit» zuschulden kommen lassen, eine Ungeheuerlichkeit, die «zum Himmel schreit». So lautete das Verdikt des Journalisten David Angst von der «Thurgauer Zeitung». Gemeint war die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025, mit der das Weinfelder Stimmvolk die Errichtung eines separaten muslimischen Grabfeldes auf öffentlichem Grund ablehnte (2078 Nein zu 1947 Ja bei einer beachtlichen Stimmbeteiligung von 53,9 Prozent).
Zum besseren Verständnis dieser «Ungeheuerlichkeit» ein kurzer Blick in die Vergangenheit: Mit der Bundesverfassung von 1874 wurde der Kulturkampf lanciert. Auf drei «Schlachtfeldern» entlud sich dessen explosives Potential:
- Verstaatlichung des Volksschulwesens
- Verstaatlichung des Zivilstandswesens (u. a. Einführung der obligatorischen Zivilehe, die zwingend vor der kirchlichen Eheschliessung stattfinden muss)
- Verstaatlichung des Bestattungswesens
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