Walter Wobmann hat in der Juni-Session des Parlaments unter anderem zwei Vorstösse (eine Frage in der Fragestunde sowie eine Motion) zu den Themen Islamismus und Integrationsverweigerung eingereicht.
Die Motion
Zwei muslimische Schüler der Sekundarschule Therwil (BL) verweigerten ihren Lehrerinnen den Händedruck. Diese Konfrontation zwischen sich der Integration verweigernden Migranten und anpasserischen Behörden löste eine nationale Wertediskussion aus, welche von Seiten des Staates klares Handeln erfordert.
In der schweizerischen Gesellschaft gehört es zur Tradition, sich zur Begrüssung die Hand zu reichen. Diese Gepflogenheit hat nichts mit Religion zu tun, sondern primär mit der Erziehung. Dies gilt – erst recht an einer staatlichen Schule – für alle. Für Frauen abwertende Verhaltensweisen haben in der Schweiz keinen Platz. Wer Integration verweigert, dessen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung darf nicht verlängert werden.
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass auf Antrag der Gemeinde die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird, wenn der oder die Ausländerin in schwerwiegender Weise in der Schweiz gelebte und kulturell verankerte Gepflogenheit verletzt und sich damit der Integration aktiv verweigert.
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Die Frage an den Bundesrat
Thema: Effiziente nachrichtendienstliche Überwachung von Moscheen in der Schweiz.
- Verfügt der Nachrichtendienst des Bundes über genügend finanzielle Mittel, um eine effiziente Überwachung von Moscheen in der Schweiz sicherzustellen?
- Verfügt der Nachrichtendienst des Bundes über genügend arabisch- und türkischsprechende Sachverständige, welche genauestens verstehen und auswerten können, was in Moscheen in der Schweiz gepredigt wird?
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Egerkinger Komitee