EDU-Nationalrat Andreas Gafner hat im März 2024 eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, «die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass in Schweizer Moscheen predigende Imame dazu verpflichtet werden, ihre Predigten zwingend in einer Landessprache oder in Englisch zu halten.» Der Bundesrat empfiehlt diesen Vorstoss gemäss seiner Stellungnahme vom Mai 2024 zur Ablehnung. Nun gelangt der Vorstoss zuerst in den Nationalrat. Wann die Motion genau behandelt wird, steht noch nicht fest.
Gafner begründete seine Motion «In Schweizer Moscheen soll in einer Landessprache gepredigt werden (24.3176)» unter anderem damit, dass in Schweizer Moscheen häufig auf Türkisch oder Arabisch gepredigt werde. Es würden sich oftmals Konflikte ergeben, wenn von ausländischen Staaten finanzierte Imame in der Schweiz Predigten mit extremistischen Inhalten abhielten. «Es ist bekannt, dass staatliche oder staatsnahe Einrichtungen (u.a. aus der Türkei, den Golfstaaten oder aus Saudi-Arabien) in der Schweiz Moscheen finanzieren und mehr Einfluss für radikale Ausprägungen des Islams anstreben. Diese Bestrebungen stehen vielfach im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu einem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft.»
Durch staatliche Akteure wie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) liessen sich «auf Türkisch und Arabisch gehaltene Predigten, die unter Verdacht stehen, sozialen Unfrieden zu stiften oder Hass zu verbreiten, nur lückenhaft und durch massiven Ressourcenaufwand (z.B. durch seltene Dolmetscher) analysieren», so Andreas Gafner in der Begründung seines Vorstosses. Wegen zu knapper Ressourcen – Fachkräfte mit diesen Sprachkenntnissen seien nur in beschränkter Zahl verfügbar – liesse sich diese wichtige Präventionsarbeit nur unbefriedigend bewältigen.
Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme die Ablehnung der Motion. Ein Auszug daraus: Für den Bundesrat sei klar, «dass muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Grundrechte wie die Sprachenfreiheit gelten für Muslime ebenso wie für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. Auch christliche Predigten werden in anderen Sprachen abgehalten (z.B. Spanisch, Portugiesisch, Serbisch, Latein). Eine an die muslimische Religionszugehörigkeit anknüpfende Pflicht, in einer Landessprache zu predigen, wäre eine unzulässige Diskriminierung.»
Der erstbehandelnde Rat, der das Geschäft behandeln wird, ist der Nationalrat. Wann sich der Nationalrat mit der Motion befassen wird, steht derzeit noch nicht fest.
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