Die Petition ist abgeschlossen. In Kürze informieren wir über die nächsten Schritte.

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger fordern die kantonalen Erziehungs- und Volksschuldirektoren auf, landesweit gültige rechtliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um indoktrinations- und ideologiefreien Unterricht an Schweizer Volksschulen sicherzustellen. Unter Berücksichtigung des Föderalismus und der Kantonshoheiten müssen diese Leitlinien landesweit gelebt werden.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern:
- ein Verbot muslimisch begründeter Kopftücher (Schaila, Hidschab, Chimar oder Tschador) für Lehrerinnen, Schülerinnen und Kinder an allen staatlichen Kindergärten, Volks-, Mittel- und Hochschulen.
- Der Unterricht an öffentlichen Schulen darf durch religiös begründetes Fasten (namentlich aufgrund des Ramadans) keinerlei Beeinträchtigung erfahren. Namentlich dürfen deswegen keine Schulprüfungen, Sporttage und dergleichen abgesagt oder verschoben werden.
- An staatlichen Schulen wird für muslimische Feiertage nicht schulfrei gegeben – ohne, dass ein «Jokertag» eingefordert wird.
- Religiös begründete Respektlosigkeiten (z.B. Handschlagverweigerung) gegen Lehrerinnen und Lehrer werden nicht geduldet und haben ausländer- und strafrechtliche Konsequenzen für die Erziehungsberechtigten zur Folge.
Bei 10‘000 Unterschriften für unsere Petition werden wir einen parlamentarischen Vorstoss lancieren und bei 20‘000 Unterschriften prüfen wir eine Volksinitiative.
Unterschriftenbogen herunterladen (1-seitig, A4, PDF)
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen und Auslandschweizer, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, dürfen diese Petition unterschreiben.
Ablauf der Sammelfrist: 30. September 2025
Video anschauen: Unterricht an Volksschulen muss frei von Polit-Islam bleiben!
Unser Anliegen: Der Unterricht an Volksschulen bleibt frei von Ideologie und Polit-Islam!
Die Schweizerische Bundesverfassung und die Kantonsverfassungen verpflichten den Staat zu religiöser Neutralität. Obwohl die Schweiz über christliche Wurzeln verfügt und zu diesen Sorge zu tragen ist, richtet sich der staatliche Religionsunterricht nur an Angehörige der Landeskirchen. Die Schweiz ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, in dem das Volksschulwesen kantonal geregelt ist. In der Schule müssen Werte wie Chancengleichheit, Freiheit und Gleichberechtigung für alle Kinder und Jugendlichen gelten.
Muslimisch begründete Kopfbedeckung an staatlichen Schulen widerspricht diesen Werten. Bis anhin fehlt jedoch eine landesweite Regelung, obwohl das Bundesgericht bereits 1997 in einem Urteil dem Kanton Genf Recht gegeben hatte, eine Lehrerin zu entlassen, nachdem sich diese geweigert hatte, ihr Kopftuch während des Unterrichts abzulegen.
Aber auch die zunehmenden Fälle, dass Lehrerinnen von muslimischen Schülern der Handschlag verweigert wird oder dass an Schulen wegen des Ramadans Sporttage abgesagt und Prüfungen verschoben werden, lassen aufhorchen. Um Zustände wie in Frankreich oder Deutschland zu verhindern, müssen wir in der Schweiz frühzeitig (JETZT!) handeln. Im nahen Ausland haben die Schulen in gewissen Städten bereits die Kontrolle verloren. Das wollen und müssen wir in der Schweiz verhindern!
1.
In der Schweiz darf in der Volksschule keinerlei Indoktrination von Schülerinnen und Schülern erfolgen.
Allenfalls religiös begründetes Tragen von Kopftüchern ist sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen im Kindergarten, in der Volksschule sowie an Mittel- und Hochschulen untersagt.
2.
Der Unterricht an öffentlichen Schulen darf durch religiös begründetes Fasten keinerlei Beeinträchtigung erfahren.
3.
Religiös begründete Respektlosigkeit (z.B. Verweigerung des Handschlags) gegenüber Lehrerinnen und Lehrern wird in Schweizer Volksschulen nicht geduldet.
4.
Lehrkräfte, Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler, welche die konfessionelle und religiöse Neutralität der öffentlichen Schule missachten, sollen infolge Integrationsverweigerung ihr Recht auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren.