Das Egerkinger Komitee fordert die konsequente Umsetzung des Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG)
Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) in Kraft – als Konsequenz der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Damit gilt schweizweit ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Wie diverse Medien berichten, nutzen nun im Tourismus-Hotspot Interlaken offenbar Touristinnen aus dem Nahen Osten zunehmend Hygienemasken, um das Gesetz und die Verfassung zu umgehen. Das Egerkinger Komitee als Initiantin des Verhüllungsverbots plädiert mit Nachdruck dafür, den Volkswillen umzusetzen und eine Umgehung des Verhüllungsverbots nicht zu dulden.
Sowohl die Bundesverfassung in Art. 10a als auch das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sehen zwar «gesundheitliche Gründe» als Ausnahme vor. Damit wird den Menschen gestattet, im öffentlichen Raum Hygienemasken zu tragen – wenn sie krank sind oder gesetzliche Vorschriften wie zur Coronazeit befolgen müssen. Es ist aber weder im Sinne der Initianten noch des Gesetzes, dass Hygienemasken missbraucht werden, um das Verhüllungsverbot zu umgehen. Wenn Touristen (und sie beratende Personen), die sich im Übrigen in grossen Teilen anstandslos an das Gesetz halten, das Burka- und Niqabverbot im öffentlichen Raum mit Tricksereien zu hintertreiben versuchen, muss das mit Gesetzes- und Verordnungsanpassungen unterbunden werden. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, von verschleierten Touristinnen, die eine Hygienemaske tragen, bei Kontrollen zwingend ein ärztliches Attest einzufordern. Bei vorhandenem politischem Willen lässt sich das gegenwärtige «Schlupfloch», wie es einige nennen, rasch wieder schliessen.
Problematisch sind die Äusserungen, die der Gemeindepräsident von Interlaken in den Medien tätigte. Er «rate, ein Auge zuzudrücken», wenn es um die Umsetzung von Verfassung und Gesetz geht. Gesetze gelten für alle Menschen gleich – es ist nicht an einem Gemeindepräsidenten, der offensichtlich Mühe mit einem Volksentscheid hat, der Polizei zu raten, wie sie diese durchzusetzen hat.
Egerkinger Komitee