Der Zürcher Kantonsrat hat am 31. August 2026 eine SVP-Motion für ein Kopftuchverbot an sämtlichen öffentlichen Schulen und Kindergärten überwiesen – mit 87 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Anders als im Aargau soll das Verbot nicht nur für Schülerinnen, sondern auch für Lehrerinnen gelten. Der Regierungsrat muss nun innert zwei Jahren eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Der Vorstoss der SVP verlangt ein Kopftuchverbot für Mädchen und Frauen an sämtlichen öffentlich-rechtlichen Schulen und Kindergärten. Zur Mehrheit verhalfen ihm SVP und FDP sowie Teile von GLP, EVP und Grüne, während sich die Ratslinke und die Mitte dagegenstellten. Der Regierungsrat hatte bereits im Vorfeld signalisiert, dass er bereit sei, die Motion entgegenzunehmen. Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) bekräftigte, die Kantonsregierung sei gewillt, eine verfassungskonforme Vorlage auszuarbeiten.
In der emotional geführten Debatte fand die SVP klare Worte. Kantonsrat Tobias Infortuna betonte, die Schule müsse ein Ort der freien Entfaltung sein – frei von Religionen, die Mädchen andere Regeln auferlegen als Knaben. Die Diskriminierung von Frauen sei kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht; er sprach von einer frauenfeindlichen Auslegung einer religiösen Schrift aus dem Mittelalter. Domenik Ledergerber ergänzte, das Kopftuch sei kein religiöses Symbol, sondern stehe für den politischen Islam. Sollte das Anliegen auf parlamentarischem Weg scheitern, kündigte die SVP an, eine Volksinitiative zu prüfen.
Die Motionäre verweisen auf Frankreich: Dort gilt ein Kopftuchverbot an Schulen bereits seit 2004 – mit dem Ergebnis, dass sich muslimische Schülerinnen besser integrieren und bessere Schulabschlüsse erzielen würden als vor dem Verbot.
Die Ratslinke lief derweil Sturm. Zwischenzeitlich kündigte der fundamentalistische Islamische Zentralrat bereits ein Referendum an – noch bevor das Gesetz überhaupt vorliegt.
Doch so eindeutig, wie linke Kreise und manche Juristen behaupten, ist die Rechtslage nicht. Zwar hatte das Bundesgericht 2015 in einem Leitentscheid festgehalten, öffentliche Interessen wie staatliche Neutralität oder Gleichstellung reichten nicht aus, um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen zu rechtfertigen. Die NZZ hält jedoch fest: Ganz so unüberwindbar wie bisweilen dargestellt sind die rechtlichen Hürden nicht. Die beste Chance der Verbots-Befürworter liegt womöglich im Ausland: In Österreich ist soeben ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren in Kraft getreten – eingeführt von einer Regierung aus konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Kräften mit dem Argument, Minderjährige seien vor Zwang zu schützen. Landet der Fall dereinst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, würde dieser ein Leiturteil fällen, an das sich über kurz oder lang auch das Bundesgericht halten müsste.
Nach dem Aargauer Pionierentscheid vom 25. August ist Zürich damit bereits der zweite Kanton, dessen Parlament innert einer Woche ein Kopftuchverbot an den Schulen fordert. Die Zeichen stehen auf Wende: Was jahrelang als politisch unantastbar galt, wird nun Kanton für Kanton zur Mehrheitsposition.
Quellen:
https://www.watson.ch/schweiz/schule-bildung/557683278-zuercher-kantonsrat-fordert-ein-kopftuchverbot-an-schulen
https://www.nzz.ch/zuerich/ein-kopftuch-verbot-fuer-schuelerinnen-sei-verfassungswidrig-sagen-juristen-doch-so-eindeutig-ist-die-sache-nicht-ld.10022845
https://www.srf.ch/news/schweiz/motion-der-svp-zuercher-kantonsrat-will-kopftuecher-in-schulen-verbieten
