Im Dorfzentrum von Siebnen (Gemeinde Schübelbach SZ) will eine albanisch-islamische Vereinigung ein «Kulturzentrum mit Gebetsraum» errichten. Laut Medienberichten hat der Kanton Schwyz den Kauf der Immobilie, in der das Zentrum geplant sein soll, bewilligt – aber offensichtlich, ohne die Gemeinde Schübelbach in den Bewilligungsprozess mit einzubeziehen. Diese will das muslimische Zentrum nicht bewilligen und hat Beschwerde beim Schwyzer Regierungsrat eingereicht. Sie bezieht sich auf Hinweise auf intransparente Finanzflüsse aus dem Ausland im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf. Das Egerkinger Komitee begrüsst das entschlossene Vorgehen der Schübelbacher Gemeindebehörden. Es ist das gute Recht von Schweizer Gemeinden, Transparenz einzufordern, was die Finanzierung und die ideologischen Hintergründe von muslimischen Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet betrifft. Sie sind es schliesslich auch, die sich mit den direkten Konsequenzen (z.B. mit der Entstehung von überregionalen Anziehungspunkten für unklare Umtriebe) «herumschlagen» müssen.
Deshalb fordert das Egerkinger Komitee:
- In der Schweiz dürfen keine muslimischen Zentren gegen den Willen der Standortgemeinden – und ohne Offenlegung der Finanzierungsquellen – errichtet werden.
- Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zu verpflichten, seine Informationen zu radikal-muslimischen Umtrieben und deren Finanzierungsquellen aus dem Ausland kantonalen und kommunalen Behörden zugänglich zu machen, wenn diese einen Bezug zu Immobilienkäufen und ähnlichen relevanten Bestrebungen aufweisen.
- Es braucht endlich auf nationaler Ebene eine Gesetzesgrundlage zur Finanzierung von muslimischen Einrichtungen und Moscheen. Die Gelder sind vollständig offenzulegen und die Finanzierung aus ausländischen Staaten, welche die Menschenrechtskonvention mit Füssen treten, muss verboten werden.
Seit Jahren versucht das Egerkinger Komitee über nahestehende eidgenössische Parlamentarier, auf Bundesebene stichfeste Finanzierungsrichtlinien für muslimische Einrichtungen zu erwirken. Mehrfach sind entsprechende Vorstösse knapp gescheitert. Der Vorstoss «Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht» des Tessiner Nationalrats Lorenzo Quadri fand beispielsweise 2017 im Nationalrat eine Mehrheit, wurde dann aber 2018 im Ständerat abgelehnt. Im September 2024 stimmte der Nationalrat dem Postulat «Einführung von Bedingungen für die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz» der SiK-N (Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats) zu. Leider lassen die enttäuschenden Aussagen von Bundesrat Beat Jans in der Nationalrats-Debatte zu diesem Vorstoss erahnen, dass der Bundesrat der Angelegenheit zu wenig Priorität beimisst.
Dabei ist die Bedrohung akut. Wir wissen, dass autoritäre Staaten wie die Türkei, Saudi-Arabien, die Golfstaaten oder Konsortien aus diesen Ländern im grossen Stil Geld in die Finanzierung radikal-muslimischer Strömungen in Europa (auch in die Schweiz!) pumpen. Das Egerkinger Komitee wird sich in den kommenden Monaten mit wahrnehmbaren Aktionen dafür stark machen, dass die Gemeindeautonomie gestärkt wird – es darf nicht sein, dass Schweizer Gemeinden intransparente oder fragwürdige Islamprojekte, deren Finanzierung und ideologische Ausrichtung nicht geklärt sind, einfach «schlucken» und abnicken müssen.
Egerkinger Komitee
