Der Nationalrat hat am 12. September 2024 in der Herbstsession mit 190 Stimmen zu einer Gegenstimme und einer Enthaltung ein Postulat an den Bundesrat überwiesen, das zuvor von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SiK-N) eingereicht wurde. Dieses verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden könne. Damit soll, so das Postulat, «sichergestellt werden, dass kein extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Grundrechten zuwiderlaufendes Gedankengut in Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz verbreitet wird.»
In der Begründung des Postulats 24.3473 führt die SiK-N aus, es sei bekannt, dass rund 34 vom türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) in die Schweiz entsandte Imame von der türkischen Botschaft als Staatsbedienstete angestellt und entlöhnt werden. Die Auslandfinanzierung von Gebetshäusern sei für sie «höchst problematisch». Die aktuellen, gesetzlichen Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen seien ungenügend, um zu verhindern, dass extremistisches und gewaltverherrlichendes Gedankengut in der Schweiz verbreitet werden.
Die türkische Religionsbehörde «Diyanet» wird im Postulat als «der verlängerte Arm der aggressiven Aussenpolitik von Erdogan» bezeichnet. Diyanet schreibe «den Imamen weltweit vor, die türkischen Angriffskriege auf die Nachbarländer Irak und Syrien oder jüngst den Hamas-Terrorismus zu rechtfertigen». Nicht viel besser stehe es «beispielsweise mit dem erzkonservativen, von Saudi-Arabien finanzierten Salafismus».
Darum fordert das Postulat, dass «der Auslandfinanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen generell Leitplanken gegeben werden» müssten. Beispielsweise der vom Ausland finanzierte Religionsunterricht sowie der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) müsse an Bedingungen geknüpft werden. Nur so könne die Schweiz «verhindern, dass Diyanet, Salafisten u.a.m. Hasspropaganda und Desinformation verbreiten.»
Der Bundesrat hatte den Kommissions-Vorstoss abgelehnt (hier die Begründungen von SP-Bundesrat Beat Jans in der Ratsdebatte). Weil das Postulat aber fast einstimmig vom Nationalrat angenommen wurde, muss der Bundesrat nun einen geforderten Bericht ausarbeiten und dem Parlament vorlegen.
Bildquelle: Wikimedia Commons / www.parlament.ch
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