Egerkinger Komitee fordert Verbotsgesetzgebung und Massnahmenpaket gegen dschihadistische Gewalt und Unterwanderung
Magdeburg, Aschaffenburg, München, Villach. Seit einigen Wochen wird Westeuropa erschüttert von einer Welle islamistisch motivierter Anschläge – mit Todesopfern, selbst von Kindern: meist waren muslimische Asylmigranten mit dschihadistischem Bezug die Täter. Auf der «Asylschiene» sind offensichtlich Zehntausende, vielleicht gar Hunderttausende – von der Polizei als «Gefährder» eingestuft – nach Westeuropa eingesickert. Nichts anderes als «zirkulierende Zeitbomben». Derweil nutzen Hassprediger und andere Islamisten Soziale Medien wie TikTok, um junge Menschen für den «Heiligen Krieg» zu rekrutieren, Hass und Gewalt verbreitend. Da braut sich höchst Gefährliches zusammen. Politik und Sicherheitsbehörden müssen sofort handeln. Sonst wird auch die Schweiz Ziel gewalttätiger Anschläge.
Schweizer Islam-Partei: Einfallstor für die Scharia
Auf den Beginn des Ramadans (28. Februar 2025) erfolgte in der Schweiz die Gründung der «Islamischen Volkspartei». Diese fordert die Aufhebung von Minarett-Verbot und Verhüllungs-Verbot – beide aus eidgenössischen Volksabstimmungen in Kraft getreten. Sie fordert, dass der Staat (also die Steuerzahler) Moscheen zu finanzieren hat. Und weiter fordert sie, dass muslimische Kinder in Schweizer Schulen in der Sprache ihrer Herkunftsländer unterrichtet werden. Kein Wort von Integration. Es geht dieser Partei darum, Muslime für politische Agitation zu mobilisieren. Machtentfaltung, Dominanz und Abgrenzung: Das ist das Ziel der Islamischen Volkspartei. Unserer freiheitlichen Rechts- und Gesellschaftsordnung wird der Kampf angesagt. Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, was uns blüht, wenn sich islamische Parteien als Sprachrohre aller Muslime aufführen. Islamische Parteien werden so zum Einfallstor für radikale Islamisten, die hier in der Schweiz die Scharia durchsetzen wollen: Islamische Vorherrschaft statt Freiheit und Gleichberechtigung aller.
Muslimische Grabfelder: Nein zu Sonderregeln!
Im Kontext von Dominanz-Ansprüchen, wie sie die neu gegründete Islam-Partei anmeldet, erscheinen aktuelle, von Muslim-Verbänden gestellte Forderungen nach Sonderregeln in einem neuen Licht. So etwa die Forderung nach muslimischen Gräbern in öffentlichen Friedhöfen, die derzeit in der Thurgauer Stadt Weinfelden zu reden gibt. Zu Recht hat ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen, weshalb es am 18. Mai 2025 in Weinfelden zur kommunalen Volksabstimmung kommen wird. Das Egerkinger Komitee spricht sich klar und deutlich gegen die Errichtung von muslimischen Grabfeldern in öffentlichen Friedhöfen aus. Solche religiös begründeten Sonderregeln entsprechen der Agenda des politischen Islams, der mit der bekannten «Salamitaktik» Schritt für Schritt neue Tatsachen schaffen will. Sie sind als das zu erkennen, was sie sind – und in aller Form zurückzuweisen.
Es gibt keine «Reinen» und «Unreinen»: Nein zum Rechtsbruch
Schweizer Recht sieht religiöse oder konfessionelle Sonderregeln auf öffentlichen Friedhöfen ausdrücklich nicht vor. Separierte, nach Mekka ausgerichtete Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen nur für Muslime zu erlauben, ist ein krasser Rechtsbruch. Es gibt in der Schweiz nicht «reine» und «unreine» Menschen – egal, ob tot oder lebendig. Schweizer Recht darf sich nicht dem Anspruch unterwerfen, wonach ein gläubiger Muslim nicht neben einem Christen oder Juden begraben werden dürfe. In der Schweiz ist jeder Mensch vor dem Gesetz gleich – im Leben wie im Tod. Muslime, die solchen Grundsatz nicht anerkennen und respektieren wollen, haben ihre Angehörigen entweder auf einem von ihnen erworbenen Privatfriedhof oder in ihrem Herkunftsland, nicht aber auf einem öffentlichen Friedhof in der Schweiz zu bestatten.
Schweizer Nachrichtendienst: Terrorwarnung!
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) warnt die Schweiz: Die Terror-Bedrohung habe sich erhöht. Im aktuellen Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage, publiziert am 26. Juni 2024, sagt der NDB wörtlich:[1]
«Insbesondere die Propaganda des «Islamischen Staats» hat die Entstehung von Netzwerken von Sympathisantinnen und Sympathisanten in der Schweiz begünstigt, verstärkt bei jungen Erwachsenen oder sogar Minderjährigen. Spontane Gewaltakte mit einfachen Mitteln, verübt von dschihadistisch inspirierten Einzeltäterinnen und -tätern oder Kleingruppen, bleiben das wahrscheinlichste Bedrohungsszenario in der Schweiz. Allerdings sind auch Grossveranstaltungen beziehungsweise publikumswirksame Anlässe für Dschihadisten attraktive Gelegenheiten, um Anschlagsabsichten umzusetzen. Dies gilt auch für die Schweiz.»
Im neusten Lagebericht «Sicherheit Schweiz»[2] (publiziert am 10. Oktober 2024) beurteilt der NDB im Kapitel «Dschihadistischer und Ethno-nationalistischer Terrorismus» die Lage wie folgt:
«Migration beeinflusst die Bedrohungslage in zweifacher Hinsicht. Zum einen können dschihadistische Akteure Migrationsbewegungen missbrauchen, um nach Europa zu gelangen. Zum anderen radikalisieren sich Flüchtlinge auch erst in Europa dschihadistisch und schreiten zur Tat.»
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Klar wird daraus: Vom radikalen Islamismus (nicht vom muslimischen Glauben) droht akute Gefahr. Politisch-religiöser Machtanspruch, Kriminalität, Asylmissbrauch, illegale Einwanderung: Daraus resultiert ein Giftgebräu, aus dem Online-Radikalisierung und Terrorgefahr droht. Dagegen haben Parlament, Bundesrat, Sicherheitsorgane und Nachrichtendienst ein Massnahmenpaket zur Terror-Abwehr zu beschliessen und sofort umzusetzen. Asyl-Kriminelle, Gefährder und Dschihad-Sympathisanten sind sofort auszuweisen. Zielgerichtete Verbotsgesetzgebung muss die Ausbreitung von politischem Islamismus unterbinden. Es ist zu handeln, bevor Todesopfer zu beklagen sind.
Das Egerkinger Komitee fordert:
Politisches Massnahmenpaket für Terror-Abwehr, innere Sicherheit und Beendigung des Asylchaos!
Terror-Abwehr:
- Im Dezember 2023 hat der Bundesrat den Bericht «Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen»[3] veröffentlicht. Dieser Bericht ist sofort zu aktualisieren. Erfahrungen aus den Terror-Anschlägen in unseren Nachbarländern sind zu berücksichtigen. Der Bericht muss konkrete Massnahmen enthalten und vom Bundesrat der Bundesversammlung bis spätestens in der Sommer-Session 2025 zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Dies, um Terror-Anschläge wie in Magdeburg, München oder Villach auf Schweizer Boden zu verhindern.
- Auf der Grundlage des «nationalen Aktionsplans gegen Radikalisierung 2023-2027»[4], veröffentlicht im Dezember 2022 vom Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), haben Kantonsregierungen und Sicherheitsorgane ohne Verzug einen Aktionsplan «gegen muslimischen Extremismus und zur Terrorabwehr» zu erstellen. Daraus soll klar werden, wo in der Schweizer Gesetzgebung Lücken effiziente Terrorabwehr und Extremismus-Bekämpfung erschweren oder verunmöglichen. Dieser neue Aktionsplan mit konkreten Massnahmen ist der Bundesversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
- Muslimische Einrichtungen, Kulturvereine, Moscheen sowie Institutionen für Islam-Unterricht sind sorgfältig zu überwachen, auf dass sie nicht als Rekrutierungsorgane für extremistische, freiheitsfeindliche Aktionen missbraucht werden.
- Wo nötig sind Gesetze zu verschärfen, die erlauben müssen, ausländische Staatsbürger, denen extremistische Agitation und Gefährdung nachgewiesen werden kann, ohne Verzug aus der Schweiz abzuschieben.
Innere Sicherheit, Asyl, Migration:
- Gemäss Art. 55 des Asylgesetzes hat der Bundesrat die Möglichkeit, bei Vorliegen einer Ausnahmesituation das Asylrecht einzuschränken. Diese Ausnahmesituation liegt vor – wir fordern die sofortige, vorübergehende Einschränkung des Asylrechts.
- Die eidgenössische Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» ist per sofort umzusetzen: Einführung systematischer Kontrollen der Landesgrenzen; die Einreise durch sichere Drittstaaten unterbinden; auf Asylgesuche von Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, wird nicht eingetreten; kein Bleiberecht für Nicht-Flüchtlinge (Höchstzahl von maximal noch 5’000 echten Flüchtlingen pro Jahr).
- Kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Kriminelle: Personen im Asylverfahren, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die wegen eines Verbrechens nach Strafgesetzbuch (StGB) oder Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verurteilt worden sind, sind konsequent vom Asylverfahren auszuschliessen bzw. sind ihnen bereits erteilte Aufenthaltsbewilligungen (Asyl, vorläufige Aufnahme, Schutzstatus S, Familiennachzug etc.) zu entziehen. Vgl. die Motion 24.3716 von Nationalrat Pascal Schmid.
- Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Bewegungsfreiheit von Personen im Asylverfahren, abgewiesenen Asylbewerbern und Migranten ohne Aufenthaltsrecht zum Schutz der Bevölkerung bis zum Strafvollzug und zur Ausschaffung konsequent eingeschränkt werden, sobald gegen diese ein Strafverfahren wegen eines Vergehens oder Verbrechens nach StGB oder BetmG eröffnet wurde, dies durch Eingrenzung und Unterbringung in besonderen Zentren oder durch dauernde Überwachung mit geeigneten Mitteln. Vgl. die Motion 24.3734 von Nationalrat Christoph Riner.
Politischer Islam:
- Zur Integration und zur Einbürgerung gehören die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung: Ausländer, insbesondere Muslime, haben sowohl für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung als auch für die ordentliche und erleichterte Einbürgerung den Vorrang der schweizerischen Rechtsordnung gegenüber allenfalls abweichenden religiösen Vorschriften, Geboten und dgl. ausdrücklich und vorbehaltlos schriftlich anzuerkennen. Eine Nichtanerkennung gilt als Beweis mangelhafter Integration, so dass keine Niederlassungsbewilligung erteilt werden kann.
- In Schweizer Moscheen predigende Imame sind dazu zu verpflichten, ihre Predigten zwingend in einer Landessprache oder in Englisch zu halten. Vgl. die Motion 24.3176 von Nationalrat Andreas Gafner.
- Muslimische Gastprediger aus dem Ausland bedürfen in jedem Fall einer Bewilligung. Durch den Nachrichtendienst als extremistisch eingestuften Predigern wird die Einreise in die Schweiz konsequent verweigert. Die Schweiz soll sich am Vorbild Dänemarks orientieren, das ein «Hassprediger-Register» eingeführt hat, das auch Internet-Hetzern die Einreise verweigert
- Islamischen Einrichtungen (u.a. Gebetsstätten und sog. «Kulturvereinen») und Imamen wird verboten, Gelder aus dem Ausland anzunehmen. Ebenso sollen sie dazu verpflichtet werden, die Herkunft und die Verwendung ihrer Finanzen offenzulegen. Insbesondere ausländischen Staaten und Financiers soll verunmöglicht werden, die Ausbreitung eines radikalen Polit-Islams in der Schweiz finanziell zu fördern. Vgl. die Motion 24.4554 von Nationalrat Lorenzo Quadri.
- Die Errichtung neuer, gegen das verfassungsmässige Gleichheitsprinzip verstossender muslimischer Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen wird in der ganzen Schweiz nicht mehr erlaubt.
- Der Bund wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, um in der Schweiz den Straftatbestand «politischer Islam» einzuführen (vgl. auch die Motion 20.4568 von Nationalrat Lorenzo Quadri, die am 16.12.2022 abgeschrieben wurde). Der Bund soll dabei an den Überlegungen der österreichischen ÖVP-/FPÖ-Regierung (2017-2019) anknüpfen, die eine Verbotsgesetzgebung gegen den politischen Islam auf den Weg gebracht hatte. Diese Gesetzgebung soll der schleichenden Unterwanderung des Rechtsstaats durch radikal-muslimische Bestrebungen gerecht werden und könnte beispielsweise als «Sammelgesetz» eine Reihe von Einzelmassnahmen gegen radikal-muslimische Umtriebe enthalten, die den Strafbehörden mehr Handlungsspielraum zur Eindämmung von Extremismus und Unterwanderung
Das Egerkinger Komitee ist überzeugt, mit diesem dringlichen Massnahmenpaket die Grundlagen zu schaffen, um islamistischen Terror wirksam abzuwehren, die innere Sicherheit zu stärken und die schweizerische Rechtsordnung vor der Unterwanderung durch Akteure des politischen Islams zu schützen.
[1] Quelle: https://www.vbs.admin.ch/de/nsb?id=101587
[2] Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90132.pdf
[3] Quelle: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2021/20213451/Bericht%20BR%20D.pdf
[4] Quelle: https://backend.svs-rns.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-svsrns-files/files/2025/01/09/331a44b0-60b5-4a89-8596-0b89e753fba2.pdf